Umsetzung des Zuganges zu den Notgruppen in den Kindertagesstätten in Burgwedel ab dem 11.01.2021
Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der Fassung vom 08.01.2021 ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 11.01.2021 bis 29.01.2021 untersagt. Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen mit definierter Platzzahl (50 % der regulären Plätze).
Es wurde im Rahmen der Verordnung ferner definiert, wer einen grundsätzlichen Zugang zu der Notbetreuung für sein Kind erhalten kann. Dies sind Erziehungsberechtigte in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse in betriebsnotwendiger Stellung, Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, angehende Schulkinder, Familien mit besonderen Härtefallsituationen sowie Familien mit besonderen pädagogischen Bedarfen.
Unter Berücksichtigung dieser definierten Zugangsberechtigungen werden mehr Eltern einen Betreuungsanspruch geltend machen können, als nach der Verordnung Plätze zur Verfügung gestellt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund werden Arbeitsbescheinigungen von beiden Elternteilen erbeten.
Es ist das Ziel, die aus den Vorgaben entstehende Mangelverwaltung unter Berücksichtigung der individuellen Belange der Familien bestmöglich durchzuführen. Es werden voraussichtlich nicht alle nachfragenden Familien einen Platz erhalten können.
Die Regelungen der Verordnung ab dem 11.01.2021 stellen die Umsetzung der Vereinbarungen der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin im Bereich des Landes Niedersachsen dar. Anlass ist die Verringerung der Kontakte zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in der Pandemie. Eine Begrenzung der Kontakte auch im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen stellt die Familien vor große Herausforderungen. Im Rahmen der Umsetzung der Regelungen wird das Ziel verfolgt, die individuellen Belastungen so gut es geht zu berücksichtigen.